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Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net

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FLZ berichtet über Aussetzung der Bad Windsheimer Flurgänge

Fränkische Landeszeitung am 11.02.2010
Die eigentlich zuständige Windsheimer Zeitung war zwar mit einem Reporter in der Sitzung des Planungsausschusses am 09.02.2010 vertreten, hielt es aber nicht für nötig, über die Entscheidung des Stadtrates auch nur eine einzige Zeile zu berichten. Ein Großteil der WZ-Leser ist mit Sicherheit brennend an Informationen zum Thema Flurgänge interessiert, insbesondere auch unter dem Aspekt, dass demnächst wieder die Versammlungen der Siebnervereinigungen anstehen. Man muss sich langsam fragen, in welcher Welt diese Damen und Herren der WZ- Redaktion leben. Entweder kann man hier die Wichtigkeit dieses Themas nicht einschätzen, oder man hatte einen Maulkorb verpasst bekommen.

Die FLZ hingegen ließ sich telefonisch von Bürgermeister und Stadtbaumeister über die Hintergründe dieser Entscheidung informieren und brachte bereits am übernächsten Tag einen Artikel zum Thema. Hier kann man offenbar die Interessen der Leser weitaus besser einschätzen.
Sinngemäß wurde geschrieben, dass durch Forderungen des Landratsamtes und der Verwaltungsgerichtes eine praktikable Handhabung nicht mehr möglich. So würde mittlerweile verlangt, dass Mängel per Formblatt und Kartenausschnitt dokumentiert werden müssten. Auch der Kostenfaktor spiele bei der überall vorherrschenden Finanznot eine Rolle, die Stadt BW würden diese Flurgänge in 5 Jahren mindestens um die 12.000 € kosten.


Bürgermeister Ledertheil störte sich insbesondere daran, dass sich der Kläger (R.Müller) an einem kleinen Geldbetrag gestört habe und deswegen geklagt habe. Die Stadt hat erst einmal Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gestellt, nachdem das VG Ansbach die beantragte Zulassung einer Berufung ausdrücklich ausgeschlossen hatte.

Anmerkung R. Müller: Die Stadt Bad Windsheim verschickt als einzige mir bekannte Gemeinde keine Rechnungen, sondern Gebührenbescheide, die nach 4 Wochen rechtskräftig werden. Ich hatte der Stadt BW zweimal meine Klage angekündigt, auf mehrfache Rechtswidrigkeit des Bescheides hingewiesen und um Rücknahme des Bescheides gebeten, es erfolgte jedoch keinerlei Reaktion. Erst als man vor dem VG Ansbach seine Felle davon schwimmen sah, war man seitens der Stadt BW plötzlich zum einlenken bereit und bot eine Halbierung der Gebühren an. Ich ließ mich jedoch auf diesen Kuhhandel nicht ein und wollte jetzt ein Grundsatzurteil, das Urteil fiel dann zu meiner vollsten Zufriedenheit aus. Durch diesen niedrigen Betrag hatte ich den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko sehr gering war.
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