Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
106 € schrumpeln zu 10 € zusammen.
Gleich von Anfang an reduzierte die Gemeinde Seinsheim durch ihren Anwalt Dr. Hohmann ihre Forderung für eine Überackerung von Gemeindeland von 106 € auf 10 €. Damit wurde das Hauptziel der Gemeinde Seinsheim verfehlt. Die Annahme des beklagten Landwirtes, dass man nicht willkürliche Beträge für Überackerungen ansetzen könne, er wies sich als richtig.
Ein jämmerliches Bild für viele der anwesenden Landwirte bot der Gutachter und ehemalige Bauernverbandsfunktionär und Dipl.- Ing.agr Univ Dieter Tasche, man konnte nur den Kopf schütteln über soviel Unkenntnis. Tasche hatte angenommen, dass der Landwirt auch für die überackerte Fläche dieselbe Prämie wie für seinen mit einem Blühprogramm bewirtschafteten Acker bekommen würde. Man habe ihm am Landwirtschaftsamt gesagt, dass alle Flächen per Luftbild kontrolliert und vermessen werden würde. Tasche konnte auch nicht schlüssig erklären, wieso er gleich 5 Jahre in seine Berechnung einbezogen hatte. Für dieses mehr als fragwürdige Gutachten müssen insgesamt mehr als 500 € bezahlt werden.
Damit war das Hauptziel des beklagten Landwirtes erreicht, ein Problem war dann noch die Aufteilung der Gerichts-, Gutachter- und Rechtsanwaltskosten. Auf Vorschlag des Richters sollen sie aufgerechnet werden. Das heißt, jeder trägt seine Kosten selber, die Gutachterkosten werden geteilt. Unter Vorbehalt, dass die Rechtsschutzversicherung diese Kosten übernimmt, stimmte die beklagte Seite zu. Bürgermeister Dorsch kann sich zur Gruppe der Bauern-Dressierer in Siebenerangelegenheiten gesellen, die da heißen: BM Eckardt Bad Windsheim; BM Schöck, Uffenheim; BM Klose Violett, Ippesheim; BM Kloha, Weigenheim.
Mein Tipp an Landwirte für ähnliche Fälle von Überackerungen in Zukunft: Den ortsüblichen Pachtpreis ohne Anerkenntnis der Rechtsgültigkeit der Forderung an die Gemeinde überweisen.
Kitzinger Zeitung schreibt Schwachsinn!
Sabine Paulus von der Kitzinger Zeitung hat den Verlauf und die Hintergründe offensichtlich nicht begriffen, wenn sie unter anderem schreibt, die Gegenseite hätte 50 Cent je qm angeboten. Richtig ist vielmehr, dass sich die Gemeinde Seinsheim in der ersten Verhandlung exakt mit diesen 50 Cent je qm zufrieden gegeben hätte. Der beklagte Landwirt lehnte jedoch ab, die Gemeinde Seinsheim reduzierte ihre Forderung dann jetzt auf insgesamt 10 Euro.