Sehr geehrter Herr Müller,
behördeninterne Schreiben zwischen Landratsamt und Gemeinden wird das Landratsamt nicht an Sie weiterleiten. Dazu sehen wir keine Notwendigkeit, zumal wir Sie mit Schreiben vom 17.02.2011 darüber informiert haben, dass das Landratsamt den Gemeinden abrät, derzeit die Kosten für das Suchen und Aufdecken von Grenzzeichen im Wege der öffentlich-rechtlichen Gebühr in Rechnung zu stellen.
Ihre Frage, wie der Landkreis seiner Verpflichtung zur Aufdeckung von Grenzeichen nachkommt, haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 18.09.2009 mitgeteilt. Ihre Aussage, dass der Landkreis keine Kosten für das Suchen und Aufdecken von Grenzzeichen trägt, ist insoweit falsch.
Der erste Bürgermeister triff die Anordnung zur Grenzbegehung. Somit kann Ihnen die zuständige Gemeinde Ihre Frage beantworten, wann und wo eine solche Grenzbegehung angeordnet wurde. Das Landratsamt hat hier keine Zuständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Baumgärtner
Landratsamt Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim
Abteilungsleiter Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d. Aisch