Aufdecken von Grenzsteinen nur auf Antrag kostenpflichtig.
Verschiedene Gemeinden können es nicht lassen und versuchen auch dieses Jahr wieder, die Landwirte für das aufdecken von Grenzsteinen abzukassieren. Solche Versuche sind rechtswidrig, eine Kostenpflicht für das aufdecken entsteht nur, wenn dies der Landwirt zuvor ausdrücklich beantragt hat.
Betroffene Landwirte sollten die Gemeinde auf diese Rechtswidrigkeit hinweisen, sicherlich ist auch die Aufsichtsbehörde am Landratsamt behilflich, am Landratsamt NEA ist dies Herr Höfler, Tel. 09161/92-320. Verschiedendlich wurde von Würdenträgern auch angedeutet, dass der Landwirt im Verweigerungsfalle Schwierigkeiten mit der Gemeindeverwaltung bekommen könnte, so z. B. bei der Genehmigung von Bauplänen usw. Auch dies ist nicht zulässig und sollte der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Am besten wäre es, wenn man die Gemeinden veranlasst, bei allen Grundstücksbesitzern eine schriftliche Beantragungsmöglichkeit für Flurgänge durchzuführen. Dies wurde in 2 Bad Windsheimer Ortsteilen auch so gemacht und ging aber dann für die Stadt Bad Windsheim gründlich in die Hose, weil sich kaum jemand für kostenpflichtige Flurgänge aussprach. Seitdem sind Flurgänge für alle Bad Windsheimer Landwirte kostenlos.