Overblog
Folge diesem Blog Administration + Create my blog
10. März 2011 4 10 /03 /März /2011 09:23

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Ledertheil,
sehr geehrter Herr Stiegler,

anlässlich der Bürgerversammlung in Berolzheim wurde von Herrn Ledertheil ausgesagt, dass kostenpflichtige Flurgänge nur noch auf Antrag der Eigentümer bzw. Bewirtschafter stattfinden würden. Nach dem Urteil des VG Ansbach und dem Beschluss des VGH ist keine andere Vorgehensweise mehr möglich. Ich bitte um Mitteilung, ob es bei der in der Bürgerversammlung von Herrn BM geäußerten Absicht bleibt. Selbstverständlich können die Siebener auf Kosten der Gemeinde die Grenzsteine aufdecken. Es ist darauf zu achten, dass auch Landkreis, Bezirk, Freistaat (Staatsstraßen) und Deutsche Bahn vorab aufgefordert werden, ihre Steine aufzudecken. Es ist nicht zulässig, bestimmte Grundstücke, wie z. B. Wiesen außen vor zu lassen, dies gibt das Abmarkungsgesetz nicht her.
Zu Bürgermeisterzeiten von W. Eckardt wurde solche Anfragen wie diese von Herrn Stiegler einfach ignoriert, dies war unter anderen ein wesentlicher Grund für meine damalige Klage am VG Ansbach, die Auswirkungen sind bekannt. Ich bitte deshalb um zeitnahe Beantwortung, damit ich zusammen mit Berufskollegen eventuell rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten kann, dies kann auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft sein.
Diese mittelalterlichen Flurgänge sind überflüssig, die Stadt Bad Windsheim kann das eingesparte Geld sicher woanders wesentlich sinnvoller verwenden.

Freundliche Grüße
Richard Müller


Diesen Post teilen
Repost0
22. Februar 2011 2 22 /02 /Februar /2011 08:59

Sehr geehrter Herr Achatz,

bitte, lassen Sie das Schreiben, das Sie demnächst an die Gemeinden verschicken wollen, auch uns zukommen. Wir weisen im übrigen darauf hin, dass die Rechtsmeinung eines Ministeriums das Urteil des VG- Ansbach und den Beschluss des VGH niemals aushebeln kann. Auch im Ministerium wird man keine Lücke und keine Hintertüre finden. Insofern können wir Ihr bloßes "Anraten" an die Gemeinden, den Beschluss des VGH zu beachten, nicht nachvollziehen. Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit in einem Rechtsstaat wie Deutschland sein, dass eindeutige Gerichtsurteile wie selbstverständlich auch von den Behörden, Landkreisen und Gemeinden beachtet werden. Es sind im übrigen weitere Fragen bisher nicht beantwortet: Wieso wird ausgerechnet am Frankenberg, im ehemaligen Hoheitsgebiet von Walter Schneider, nicht auf korrekte Grenzen geachtet, während man einen Siegfried Wangler in unmittelbarer Nähe drangsaliert? Wieso deckt der Landkreis seine eigenen Grenzsteine nicht auf, obwohl er, wie z. B. in Uffenheim, sogar Flurgänge mit beantragt? Wieso wird der Landkreis dann auch nicht zu den Kosten für das aufdecken der Steine herangezogen?

Freundliche Grüße

Richard Müller, auch für Friedrich Weiß und Siegfried Wangler

Diesen Post teilen
Repost0
17. Februar 2011 4 17 /02 /Februar /2011 21:39

LRA empfiehlt tatsächlich die Beachtung des VGH - Beschlusses!

Antwort des Landratsamtes NEA eingetroffen am 17.02.2011

Abmarkungsrecht, Ihre Schreiben vom 01.12.2010, 07.02. (Kreisbauhof) und 05.02.2011 

Sehr geehrter Herr Müller,

wie Ihnen bekannt ist, haben wir im Oktober 2010 das Bayerische Staatsminiserium für Finanzen kontaktiert, um die Rechtsmeinung des Ministeriums zu einigen grundsätzlichen Fragen zur Feldgeschworenentätigkeit zu erhalten. 

Diese Fragen spiegeln sich auch in einigen Punkten Ihres Schreibens vom 01.12.2010 wider.

Bisher haben wir zu diesen Fragen leider noch keine Antwort des Ministeriums erhalten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns erst dann abschließend zu Ihren Schreiben äußern können, wenn wir hierzu die Rechtsmeinung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen kennen. Jeder Vorgriff wäre aus unserer Sicht angesichts der bisherigen kontroversen Diskussion und der zu erwartenden Rückäußerung des Ministeriums nicht zielführend. 

Wir werden die Gemeinden in den nächsten Tagen über den derzeitigen (Zwischen-) Sachstand  informieren und anraten, bis zu einer abschließenden Klärung den Beschluss des VGH München bei der Erhebung der Kosten für die Feldgeschworenen zur Such- und Aufdecktätigkeiten zu beachten.

Auf Anordnung des ersten Bürgermeisters nehmen die Feldgeschworenen Grenzbegehungen vor (Art. 12 Abs. 1 AbmG). Gem. Art. 19 Abs. 2 S. 3 AbmG  tragen die Kosten der Grenzbegehung die Gemeinden. Dies ist angesichts der klaren gesetzlichen Vorgaben absolut unstrittig.

Die Frage, ob und wie der Landkreis der Verpflichtung zur Aufdeckung von Grenzzeichen nachkommt, war bereits Inhalt Ihrer Beschwerde vom 06.03.2009. Wir verweisen insoweit auf die damaligen Ausführungen der Regierung von Mittelfranken in deren Schreiben vom 18.08.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Achatz, Regierungsrat 

Diesen Post teilen
Repost0
10. Februar 2011 4 10 /02 /Februar /2011 11:46

Grenzzeichen an Staatsstraßen, Flurgänge der Feldgeschworenen

Sehr geehrter Herr Müller,

die Grenzsteine zwischen den privaten landwirtschaftlichen Flächen und den in unserer Verwaltung stehenden Grundstücken der Bundes- und Staatsstraßen sind oft tiefer gelegt um die Bewirtschaftung der Äcker und Wiesen nicht zu behindern. Daher können solche Grenzzeichen nicht aufgedeckt werden.

Die Grenzzeichen zwischen den in der öffentlichen Verwaltung stehenden Grundstücken verschiedener Baulastträger dürften keine so überragende Bedeutung haben, weil ja die angrenzenden Grundstücke alle in der öffentlichen Verwaltung stehen. Wegen unserer Personalknappheit ist es unseren Mitarbeitern leider nicht möglich, diese Grenzsteine aufzudecken. Da die Politik stets die Ehrenämter lobend erwähnt erscheint es vertretbar, dass bei streitigen Grundstücksgrenzen die Grenzsteine von den Feldgeschworenen während ihrer Flurgänge aufgedeckt werden.

Nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 Abmarkungsgesetz wirken die Feldgeschworenen auf die Erhaltung der Grenzzeichen hin und überwachen ihren Zustand. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen sie ggf. den Grenzstein aufdecken.

In der Vergangenheit gab es bei den Flurgängen der Feldgeschworenen mit uns keinerlei Probleme, da die Feldgeschworenen weiterhin ihr Ehrenamt gewissenhaft ausüben werden gehen wir davon aus, dies bleibt auch in Zukunft so.

Mit freundlichen Grüßen

R a u s c h e r

Regierungsdirektor

 

Diesen Post teilen
Repost0
9. Februar 2011 3 09 /02 /Februar /2011 20:55

Keine Antwort aus dem Landratsamt.

Bereits Anfang Dezember hatten wir, Friedrich Weiß, Siegfried Wangler und ich, an das Landratsamt Neustadt/Aisch geschrieben und um Auskünfte zu eventuell weiterhin geplanten Flurgängen der Siebener gebeten. Am 5.2.2011 haben wir deshalb nochmals nachgehakt, bisher auch wieder ohne jegliche Resonanz. Die Anfrage an den Kreisbauhof wird vom Landratsamt bearbeitet, auch die Anfrage an das Straßenbauamt in Ansbach erbrachte bisher kein Ergebnis.

Sehr geehrte Herren Höfler und Weeger,
wir bitten nochmals höflichst um baldmöglichste Antwort auf unser Schreiben vom 01.12.2010. Wir hatten in der gleichen Sache auch an den Kreisbauhof in Scheinfeld geschrieben und jeweils um baldige Antwort gebeten. Herr Stadelmann hat zugesichert, dass die Antwort für den Kreisbauhof auch von Herrn Höfler gegeben wird. Leider ist bis jetzt immer noch keine Antwort eingetroffen. Die Gemeinden werden in nächster Zeit wohl mit den Planungen für Flurgänge im Frühjahr 2011 beginnen. Hierzu möchten wir rechtzeitig an die Öffentlichkeit gehen, um auf die Rechtswidrigkeit hinzuweisen. Man sollte im Landratsamt endlich die Suche nach Hintertürchen aufgeben und die Realitäten zur Kenntnis nehmen. In Zukunft sind kostenpflichtige Flurgänge nur noch auf Antrag jedes einzelnen Landwirtes möglich. Damit ist eine ideale Möglichkeit gegeben, die Beliebtheit und Wichtigkeit des Siebenerwesens zu testen.

Freundliche Grüße

Richard Müller, auch für Friedrich Weiß und Siegfried Wangler



Diesen Post teilen
Repost0
4. Februar 2011 5 04 /02 /Februar /2011 11:52

Seinsheimer Siebener als 1- EURO- Jobber unterwegs

Nach dem Vorbild der Willanzheimer Siebener sind auch die Seinsheimer Siebener unterwegs, um Grenzüberschreitungen festzustellen, für die dann die Gemeinde je qm einen Euro verlangt. Dies ist fast der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen in manchen Gebieten.

Die Forderung der Gemeinde ist eindeutig rechtswidrig, weil die Höhe der Forderung willkürlich ist und in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang zu einem eventuellen Schaden steht. Die Gemeinde kann nur einen tatsächlich verursachten Schaden geltend machen, dieser ist individuell zu berechnen. Für Strafen sind in einem Rechtsstaat wie Deutschland immer noch die Gerichte zuständig und eben nicht die Gemeinden. Die Aussage eines Gemeinderates, "es muss finanziell richtig weh tun", ist eindeutig rechtswidrig.

Schadensersatz kann immer nur für tatsächlich verursachten Schaden geltend gemacht werden. Beispiel: Ein Landwirt ackert seinem Nachbarn 300 qm an der Grenze weg und baut diese Fläche auch an. Der geschädigte Landwirt kann nun eben nicht sagen, "damit sich der Kollege das auch wirklich merkt, verlange ich zur Abschreckung 1 € je qm". Er kann lediglich hergehen, den Schaden von den BBV-Schätzern bewerten lassen und den ermittelten Schaden dann von seinem Nachbarn verlangen. Dies könnten dann um die 10 Cent je qm sein. Hier ist auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten, es ist sicher nicht nachvollziebar, einen Schaden von z. B. 20 € mit Schätzerkosten von 50 € nachzuweisen. Bei mehrfacher Wiederholung von Grenzüberschreitungen könnte nach vorheriger Abmahnung eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet werden. Genau die gleiche Vorgehensweise gilt auch für die Gemeinde.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass sich in einem Fall die Gemeinde Ippesheim geweigert hat, für von der Gemeinde beim Wegebau an benachbarten Grundstücken verursachte Schäden auch diesen einen Euro je qm zu entschädigen. Hier wird also eindeutig willkürlich und mit zweierlei Maß gemessen.

Falls sich betroffene Landwirte wehren, wird der Gemeinde Seinsheim nichts anderes übrig bleiben, als nur den tatsächlich verursachten Schaden geltend zu machen. Dieser wird sich weit unterhalb dieses einen Euro je qm bewegen. Falls die Gemeinde trotz eindeutiger Hinweise weiterhin an solch unberechtigten Forderungen festhält, kann dies auch als Betrugsversuch bewertet werden, der eine Anzeige nach sich ziehen kann. Zwischen Bürger und Gemeinde herrscht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das sonst im Geschäftsleben übliche Misstrauen ist hier nicht angebracht. Der Bürger muss davon ausgehen können, dass er nicht von der Gemeinde abgezockt wird.

Ich (RM) wünsche mir, dass betroffene Landwirte endlich mehr Zivilcourage zeigen und nicht wie mehrere Willanzheimer Landwirte im letzten Jahr sang- und klanglos die Rechnung der Gemeinde begleichen. Das allermindeste sollte sein, wenigstens unter Vorbehalt zu zahlen, damit man dann später als Trittbrettfahrer die Rückforderung betreiben kann, wenn Berufskollegen mit Rechtsmitteln Erfolg hatten. Friedrich Weiß, Siegfried Wangler, Werner Ernst und ich (RM) gewähren gerne Unterstützung.

 

Diesen Post teilen
Repost0
12. Januar 2011 3 12 /01 /Januar /2011 09:13

Schreiben an das Straßenbauamt Ansbach

 

Straßenbauamt                                                                           07.01.2011
91514 Ansbach

Grenzzeichen an den Staatsstraßen, Flurgänge der Feldgeschworenen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den alljährlich stattfindenden Flurgängen der Feldgeschworenen werden alle Grundstückseigentümer und Bewirtschafter aufgefordert, ihre Grenzsteine aufzudecken. Nicht aufgedeckte Steine wurden dann gegen Berechnung von den Feldgeschworenen aufgedeckt.

Diese Flurgänge finden auf Antrag der Gemeinden statt. In manchen Gemeinden, wie z. B. in Uffenheim, beantragt zusätzlich auch der Landkreis NEA diese Flurgänge. Ich selber war 25 Jahre Feldgeschworener und habe in dieser Zeit niemals erlebt, dass Gemeinde, Landkreis, Freistaat oder Bundesbahn auch nur einen einzigen Grenzstein aufgedeckt hätten. In meiner Zeit als Feldgeschworener wurden diese Grenzsteine auf Anordnung des Siebenerobmannes fast immer außen vor gelassen, mir ist auch kein Fall bekannt, dass ausnahmsweise von den Feldgeschworenen aufgedeckte Grenzsteine dem Landkreis oder dem Freistaat in Rechnung gestellt wurden. Viele Landwirte sehen es jedoch nicht mehr ein, dass nur die Landwirte ihre Grenzsteine aufdecken sollen.

An viele Grenzsteine grenzen Staatsstraßen und ein Landwirt an, es kommt jedoch auch sehr häufig vor, dass z. B. Grenzsteine zwischen einer Staatsstraße und einem angrenzenden gemeindlichen Feldweg, oder einem gemeindlichen Gewässer sind. Hier ist dann eben kein Landwirt beteiligt, dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann. Trotzdem hat das Straßenbauamt auch hier niemals seine eigenen Grenzsteine aufgedeckt.

Herr Landrat Schneider NEA weist immer wieder auf die Unverzichtbarkeit von Feldgeschworenen und Flurgängen hin, gleichzeitig „schlampt“ jedoch der Landkreis NEA an seinen eigenen Grenzsteinen und lässt es auch zu, dass der Freistaat Bayern seine Grenzsteine nicht aufdeckt.

Es ist ja eine Tatsache, dass alle Grundstücksbesitzer vor dem Gesetz gleich sind und auch gleich zu behandeln sind. Die Bevorzugung von Gemeinde, Landkreis, Staat und Bundesbahn, sowie das willkürliche herausgreifen der Landwirte ist meiner Meinung nach als Schikane und Willkürmaßnahme zu bewerten.

Langer Rede kurzer Sinn, bzw. kurze Frage:
Wieso werden die Grenzsteine an den Staatsstraßen nicht vom Straßenbauamt aufgedeckt? Gedenken Sie, sehr geehrte Damen und Herren, das aufdecken der Grenzsteine an den Staatsstraßen in Zukunft zu veranlassen?
Falls Sie sich für die Beantwortung nicht zuständig fühlen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Freundliche Grüße




Diesen Post teilen
Repost0
30. Dezember 2010 4 30 /12 /Dezember /2010 18:19

Landkreis Neustadt/Aisch- Bad Windsheim
Kreisbauhof
Bauhofstraße 2
91443 Scheinfeld

Grenzzeichen des Landkreises NEA, Flurgänge der Feldgeschworenen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den alljährlich stattfindenden Flurgängen der Feldgeschworenen werden alle Grundstückseigentümer und Bewirtschafter aufgefordert, ihre Grenzsteine aufzudecken. Nicht aufgedeckte Steine wurden dann gegen Berechnung von den Feldgeschworenen aufgedeckt.

Diese Flurgänge finden auf Antrag der Gemeinden statt. In manchen Gemeinden, wie z. B. in Uffenheim, beantragt zusätzlich auch der Landkreis NEA diese Flurgänge. Ich selber war 25 Jahre Feldgeschworener und habe in dieser Zeit niemals erlebt, dass Gemeinde, Landkreis, Freistaat oder Bundesbahn auch nur einen einzigen Grenzstein aufgedeckt hätten. In meiner Zeit als Feldgeschworener wurden diese Grenzsteine auf Anordnung des Siebenerobmannes fast immer außen vor gelassen, mir ist auch kein Fall bekannt, dass ausnahmsweise von den Feldgeschworenen aufgedeckte Grenzsteine dem Landkreis oder dem Freistaat in Rechnung gestellt wurden.

An viele Grenzsteine grenzen der Landkreis und ein Landwirt an, es kommt jedoch auch sehr häufig vor, dass z. B. Grenzsteine zwischen einer Kreisstraße und einem angrenzenden gemeindlichen Feldweg, oder einem gemeindlichen Gewässer sind. Hier ist dann eben kein Landwirt beteiligt, dem man die Schuld in die Schuhe schieben kann. Trotzdem hat der Landkreis niemals seine eigenen Grenzsteine aufgedeckt.

Herr Landrat Schneider weist immer wieder auf die Unverzichtbarkeit von Feldgeschworenen und Flurgängen hin, gleichzeitig „schlampt“ jedoch der Landkreis NEA an seinen eigenen Grenzsteinen.

Es ist ja eine Tatsache, dass alle Grundstücksbesitzer vor dem Gesetz gleich sind und auch gleich zu behandeln sind. Die Bevorzugung von Gemeinde, Landkreis, Staat und Bundesbahn, sowie das willkürliche herausgreifen der Landwirte ist meiner Meinung nach als Schikane und Willkürmaßnahme zu bewerten.

Langer Rede kurzer Sinn, bzw. kurze Frage:
Wieso werden die Grenzsteine des Landkreises nicht vom Kreisbauhof aufgedeckt?
Falls Sie sich für die Beantwortung nicht zuständig fühlen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle.

Freundliche Grüße

Richard Müller 

Anm.: Dieses Schreiben wurde am 07.12.2010 an den Kreisbauhof übermittelt, bis heute, am 30.12.2010, habe ich keine Antwort erhalten. 

Diesen Post teilen
Repost0
9. Dezember 2010 4 09 /12 /Dezember /2010 20:25

An die                                                                                           01.12.2010
Regierung von Mittelfranken
Herrn Weeger

Landratsamt NEA
Herrn Richard Höfler

 

Herrn 

MdL Hans Herold, zur Kenntnis 


Kostenpflichtige Flurgänge,
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.08.2010 Az 19 ZB 08.2710

Sehr geehrter Herr Weeger, sehr geehrter Herr Höfler,

der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der Stadt Bad Windsheim beantragte Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach
AN 9 K 07.03471 + AN 9 K 08.00735 abgelehnt, das VG-Urteil ist damit rechtskräftig. Der VGH hat das Urteil des VG Ansbach deutlich präzisiert und verschärft.
1. Wer nichts beantragt hat, muss auch nichts bezahlen, damit ist es rechtswidrig, wenn die Gemeinden Kosten für das nicht beantragte aufdecken von Grenzsteinen zu verlangen.
2. Das aufdecken von Grenzsteinen ist eindeutig keine Abmarkungstätigkeit, damit bringt auch die in 2000 erfolgte Novellierung des Abmarkungsgesetzes absolut nichts.
3. Die vorübergehende Nichterkennbarkeit ist kein Mangel im Sinne des Abmarkungsgesetzes. Diese Novellierung des Abmarkungsgesetzes bezieht sich lediglich auf Mängel wie schief stehende Steine gerade richten und entfernte Steine nach gefundenem Beleg wieder zu setzen.
4. Allein aus der Bewirtschaftung kann man einem Landwirt eben nicht die Verursachung einer Nichterkennbarkeit anlasten. Hier ist auch noch auf einen weiteren erheblichen Gesichtspunkt hinzuweisen. Gemeinden, Landkreis, Staat und Bahn grenzen durch Bankette, Gräben und Wege an jeden Grenzstein an. Fast jede angrenzende Fläche ist mit Gras bewachsen. Dieses Gras breitet sich durch ganz natürliche Ursachen in die angrenzenden Grundstücke der Landwirte aus, dies ist verstärkt im laufenden Jahr durch die vielen Niederschläge zu beobachten. Wenn dann bei der Beseitigung dieser natürlichen Ursachen einzelne Steine nicht sichtbar sind, kann dies eindeutig nicht dem Landwirt angelastet werden.
5. Auch dieses im Landratsamt NEA konstruierte Hintertürchen der nochmaligen Benachrichtigung der Landwirte bei nicht sichtbaren Steinen greift laut VGH absolut nicht.
6. Es gibt sehr viele Grenzsteine, zwischen z. B. Landkreis und Gemeinde, Staat und Gemeinde und Bahn und Gemeinde. In meiner 25- jährigen Tätigkeit als Siebener in Berolzheim wurde nicht ein einziges Mal ein Grenzstein von Gemeinde, Landkreis, oder Freistaat Bayern kostenpflichtig aufgedeckt. Fast alle diese Grenzsteine wurden von den Siebenern nicht nur in Berolzheim in der Vergangenheit außen vor gelassen, nur die Landwirte wurden drangsaliert. Wir halten es für einen Skandal, dass die Rechtsaufsicht am Landratsamt und an der Regierung von Mittelfranken dieses unserer Meinung nach eindeutig schikanöse Vorgehen toleriert und auch noch fördert.
7. Hier ist auch nochmals der Weigenheimer Gemeindeteil Schloss Frankenberg zu erwähnen. Hier war der derzeitige Landrat Schneider 24 Jahre Bürgermeister, der momentane Bürgermeister Kloha ist seit 8 ½ Jahren im Amt. In all diesen 32 ½ Jahren wurden Flurgänge angeordnet und durchgeführt. Trotzdem wurde Schloss Frankenberg außen vor gelassen, es sind dort kaum mehr Grenzsteine vorhanden. Die Kreisstraße führt dort direkt vorbei, auch hier fehlen die Steine. Auch dies halten wir für ein skandalöses Beispiel von Behördenwillkür. Walter Schneider und Reinhard Kloha betonen in der Öffentlichkeit immer wieder die Unverzichtbarkeit auf Siebenerei und Flurgänge, zuhause am Frankenberg herrscht gleichzeitig das Chaos. Wir halten dies für Scheinheiligkeit pur.
8. Obwohl die Stadt Uffenheim gegen Friedrich Weiß Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet hatte und damit die Möglichkeit hatte, die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung gerichtlich vor dem Amtsgericht klären zu lassen, zog die Stadt Uffenheim dann aus „Rechtsgutmütigkeit“ zurück. Dies wäre noch akzeptabel, wenn danach dann die Praxis der kostenpflichtigen Flurgänge eingestellt worden wäre. Genau dies traf aber nicht zu, die Stadt Uffenheim und auch die Gemeinde Ippesheim kassieren auch in diesem Jahr wieder Gebühren für das aufdecken von Grenzsteinen.
9. Herr Bürgermeister und stellvertretender Landrat Helmut Weiß hatte mehrfach getönt, dass er Schadensersatzforderungen gegen den Landwirt Heinz Weiskopf aus Dagenbach geltend machen werde. Bis heute erhielt Herr Weiskopf weder Rechnung noch Mitteilung. Herr Weiß/Obernzenn tönte, dass es das Ende der Siebenerei sei, wenn jeder Grenzsteine setzen könne. Herr Weiß behauptete, dass Herr Weiskopf einen Grenzstein selber gesetzt hätte, alle Versuche, Herrn Weiskopf vors Gericht zu zerren, scheiterten jedoch kläglich. Trotzdem werden in Obernzenn weiterhin kostenpflichtige Flurgänge durchgeführt.
10. Friedrich Weiß und ich hatten Ende 2009 auf diese sogenannten „stillen Einverständnisse“ der Gemeinden der VG Uffenheim hingewiesen. An die Grundstücksbesitzer wurden damals Schreiben verschickt, aus denen hervorging, dass sich die Adressaten im Nicht- Widerspruchsfalle automatisch bereit erklären würden, Kosten für das aufdecken von Grenzsteinen zu übernehmen. Nachdem Friedrich Weiß Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hatte, wurde von Herrn Höfler das Schreiben der Gemeinden als rechtsunwirksam erklärt. Da alle über die Rechtsunwirksamkeit nicht informierten Landwirte weiterhin zwingend von einer Rechtswirksamkeit ausgehen mussten, verlangte Friedrich Weiß auch, den Gemeinden aufzuerlegen, diese Rechtsunwirksamkeit auch jedem Grundstücksbesitzer mitzuteilen. Herr Höfler und Herr Weeger von der Regierung von Mfr. weigerten sich jedoch hartnäckig, die Gemeinden auf diese Rechtsunwirksamkeit hinzuweisen. Unsere Befürchtungen trafen exakt ein, so verschickte z. B. die Gemeinde Ippesheim eine Rechnung an Peter Beigel und berief sich hierbei sogar auf dieses stille Einverständnis. Es wurde sogar eine Kontopfändung vorgenommen, nach rechtlichen Schritten zahlte die Gemeinde Ippesheim inklusive Anwaltsgebühren die eingetriebene Summe zurück. Die Bedenken von Friedrich Weiß trafen also voll zu. Man muss sich hier schon fragen, wie es sein kann, dass einfache Bürger ohne spezielle Ausbildung sofort die Brisanz und Rechtswidrigkeit dieser „stillen Einverständnisse“ erkennen und die Folgen voraussehen, während hochqualifizierte und hochbezahlte Beamte die Sache einfach vorsätzlich treiben lassen.

Sehr geehrter Herren Weeger und Höfler, bitte klären Sie bis Ende 2010 ab, ob Sie weiterhin die Anordnung von kostenpflichtige Flurgängen durch die Gemeinden zulassen wollen. Anfang 2011 werden wir, - Friedrich Weiß, Siegfried Wangler und ich -, erforderlichenfalls weitere rechtliche Schritte veranlassen. Dies werden die Eingabe einer Petition an den Bayerischen Landtag und entsprechende Schreiben an die zuständigen Ministerien sein. Wir erwägen auch die Erstattung einer Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug. Wir werden uns auch an den Herrn Ministerpräsidenten und an Herrn Regierungspräsidenten wenden. Eine Pressekonferenz zu diesem Thema ist vorgesehen.

Durch diesen Beschluss des VGH sind alle in den vergangenen Jahren berechneten Gebühren der Gemeinden für das aufdecken von Grenzsteinen rechtswidrig erhoben worden. Da zwischen Bürgern und Gemeinden ein besonderes Vertrauensverhältnis herrscht, sollten die Gemeinden veranlasst werden, diese zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück zu zahlen, auch wenn dies wegen einer eventuellen Verjährung rechtlich nicht mehr zwingend getan werden müsste.

Zum Schluss noch ein deutlicher Hinweis: Wir haben bisher immer darauf geachtet, dass wir die Institution der Siebener nicht in Frage stellten, obwohl es Anlässe genügend gibt, genau dies zu tun. Wir sind es irgendwann mal leid, ständig mit lächerlichen Ausreden im Landratsamt konfrontiert zu werden. Herr Landrat Schneider pflegt dann Sprüche von sich zu geben, wie z. B. „wo Menschen sind, da menschelts halt“, und „wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein“. Wir können aber auch anders und weisen als Beispiel unter anderem darauf hin, dass möglicherweise sehr viele Grenzsteine nur mit diesen Porzellanzylindern als Mittelpunktsicherung belegt sind. Dies ist kein geheimes Zeichen im Sinne des Abmarkungsgesetzes. Wir gehen davon aus, dass damit sehr viele Steine illegal gesetzt wurden. Wir können bei Bedarf auch Beispiele von schikanösem Vorgehen der Siebener veröffentlichen.

Freundliche Grüße

Richard Müller, Berolzheim/Bad Windsheim
auch für Friedrich Weiß, Rudolzhofen/Uffenheim und Siegfried Wangler, Reusch/Weigenheim

Diesen Post teilen
Repost0
21. November 2010 7 21 /11 /November /2010 17:03

Retten, was noch zu retten ist!

Eine Delegation mit Landrat Schneider, Sachbearbeiter Höfler und den Vorsitzenden der Siebenervereinigungen war auf Vermittlung von MdL Herold im Finanzministerium in München, um dieses mittelalterliche Getue der kostenpflichtigen Flurgänge weiterhin den aktiven Bauern aufzwingen zu können. Es wurde ihnen aber bedeutet, dass eine Gesetzesänderung nicht in Frage käme, weil die Landtagsabgeordneten aus den bereits befreiten Gebieten Bayerns dies keinesfalls mitmachen würden.

Man brachte als Argument auch die Erhaltung dieser angeblich so nützlichen Institution vor. Man sicherte seitens des Ministerium ernsthafte Bemühungen zu, konnte aber noch keine Zusagen machen.

Hier darf wieder an diese Aussage des damaligen Finanzministers Huber erinnert werden, der ja dieses Beispiel mit den Fröschen und der Trockenlegung eines Teiches gebracht hatte. Niemand will die Siebener mit Fröschen vergleichen, aber es kann nicht angehen, dass nur die Nutznießer der Beibehaltung dieses mittelalterlichen Vorgehens gefragt und angehört werden.

Den Siebenern sollte auch klar sein, dass sie durch diese krampfhafte Modernisierungsverweigerung am eigenen Ast sägen, auf dem sie noch sitzen. Bisher ging es nur um diese kostenpflichtigen Flurgänge, falls aber diese sture und krampfhafte Verweigerung andauern sollte, könnte durchaus die Siebenerei insgesamt in Frage gestellt werden. Es ist durchaus denkbar, dass per Internet Schikane von Siebenern öffentlich gemacht werden.

Diesen Post teilen
Repost0

Über Diesen Blog

  • : Blog von Richard Müller
  • : Dieser Blog soll interessierte Landwirte, Siebener und Kommunalpolitiker über die rechtlichen Möglichkeiten und Unmöglichkeiten der Siebener aufklären. Kritik, Wünsche und Anregungen per Email an MuellerR11@aol.com. Tel. 09841/64946 Achtung, ab sofort auch politischer Blog: www.windsa.net
  • Kontakt

Suchen

Kategorien

Links