Mittwoch, 17.10.2012, Sitzungssaal 102, um 11 Uhr
2.65 € gegen 7.50 €
Die Sache müsse so richtig teuer werden, äußerte der Anwalt der Gemeinde Seinsheim in der Verhandlung am 30.03.2012, nachdem Richter Paul Spengler die Erstellung eines Gutachtens angeregt hatte.
Verhandlung am Amtsgericht Kitzingen am 30.03.2012
Mittlerweile liegt dieses Gutachten vor, der Sachverständige Tasche errechnete einen jährlichen Pachtzins von 2,65 € für die gesamte überackerte Fläche. Merkwürdigerweise schlägt der Sachverständige jedoch einen Betrag von 13,25 € für 5 Jahre vor. Bürgermeister Dorsch äußerte, das Verfahren werde auf jeden Fall durchgezogen, manchen Bürgern müsse mehr Respekt vor den Grenzen beigebracht werden.
Genau hier muss jetzt jedoch eingehakt werden. Bei Mulcharbeiten, die die Gemeinde Seinsheim an ihren an die Grundstücke des Oskar Schilling angrenzenden Flächen durchführen ließ, wurde genau dieser Respekt vor den Grenzen nicht eingehalten. Es wurde an beiden Äckern des Herrn Schilling über die Grenze gemulcht und zwar eine wesentlich größere Fläche, als man umgekehrt dem Herrn Schilling ankreidet.
Richter Spengler äußerte in der ersten Verhandlung, dass man als Grundstücksbewirtschafter halt die Siebener zu Hilfe holen sollte, wenn der Grenzverlauf nicht klar erkennbar wäre. Genau dieser Vorschlag wurde von der Gemeinde bei diesen Mulcharbeiten nicht beachtet. Zusätzlich wurde durch dieses übermulchen der Grenze die Prämie des Herrn Schilling gefährdet, da auf den Äckern des Herrn Schilling eine Blumenmischung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm angesät ist.
Damit wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Das Gutachten kostet 466,65 €, hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Gemeinde Seinsheim wurde vorher bereits mehrfach auf die Unverhältnismäßigkeit ihrer 106,-Euro-Forderung hingewiesen, man schaltete dort jedoch auf stur. Dies ist ein weiteres Beispiel, wie großzügig manche Bürgermeister mit den Steuergeldern ihrer Bürger umgehen.
http://www.infranken.de/nachrichten/lokales/kitzingen/Streit-um-Aecker-Kontos-Energie;art218,317858