Saturday, 27. march 2010 6 27 /03 /März /2010 20:28

Totale Pleite vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.
Die oft als Friedensstifter - manchmal sogar als Stellvertreter Gottes auf Erden -  bezeichneten Siebener machten ihrem Namen im Ipsheimer Ortsteil Oberndorf absolut keine Ehre. Dort war ein Siebener wegen angeblicher Unterschlagung eines alten Siebenerbuches von seinen Kollegen ausgeschlossen worden. Der ausgeschlossene Siebener hatte erfolgreich vor dem VG Ansbach auf seine "Wiedereinstellung" geklagt.

Bereits vor ca. 36 Jahren hatte dieser Siebener die Siebenertruhe vom ehemaligen Obmann zur Aufbewahrung erhalten. Die Siebenerei Oberndorf hat mehrere sehr alte Bücher, die auch bereits im Fernsehen gezeigt wurden. Diese Aufbewahrung störte Jahrzehnte lang niemand, bis vor 2 Jahren der damals schon 75 - jährige Siebenerobmann plötzlich seinen Anspruch auf die Siebenertruhe geltend machte.
Bei der Abholung der Truhe wurde vom abgebenden Siebener eine Liste vorgelegt, wo alle in der Truhe aufbewahrten Bücher aufgeführt waren. Der Siebenerobmann verweigerte es jedoch, den Erhalt von Truhe und Büchern schriftlich zu bestätigen. So etwas brauche man nicht, und früher hätte man so eine Übergabe auch nicht quittiert, war seine Aussage.

Nach einigen Wochen behauptete der Obmann dann, dass ein Buch in der Truhe fehlen würde. Der Siebenerkollege wurde dann beschuldigt, das Buch unterschlagen zu haben. Auf Betreiben des Obmannes wurde der Siebenerkollege nicht mehr zu Besprechungen und Flurgängen eingeladen, gleichzeitig beschlossen die (Rest-) Siebener den Ausschluss ihres Kollegen. Gleichzeitig unterstellte man dem ausgeschlossenen Kollegen Desinteresse, weil er nicht mehr an Besprechungen und Flurgängen teilnahm.

Der ausgeschlossene Siebener wehrte sich energisch gegen diese Unterstellungen und wurde bei der Gemeinde vorstellig, dort konnte oder wollte man ihm jedoch nicht weiterhelfen. Daraufhin wurde Klage auf Wiedereinstellung beim VG Ansbach erhoben. Angeblich wurde dem Restsiebenerkollegium sogar vom Bürgermeister signaliert, dass man sich um Prozesskosten keine Gedanken machen müsste. Vor Gericht verwickelte sich der Siebenerobmann immer wieder in Widersprüche, man hatte nicht den geringsten Beweis für eine Unterschlagung. Der Richter schlug dann einen Vergleich vor, der eine Wiedereinstellung und die Halbierung der Gerichtskosten vorsah. Dieser Vergleich wurde vom Rest-Kollegium abgelehnt, man stellte sogar einen kompletten Rücktritt in Aussicht, weil man mit dem ausgeschlossenen Kollegen auf keinen Fall wieder zusammen arbeiten wollte.

Am 24.03.2010 erging nun das Urteil des VG Ansbach. Die Siebenerei Oberndorf wurde zur vollen Kostenübernahme verurteilt und muss den Siebenerkollegen wieder einstellen. Bezeichnend für die Oberndörfer Situation war wohl auch, dass es nicht ein einziger Siebenerkollege für nötig befunden hatte, seinem Obmann vor Gericht durch Anwesenheit wenigstens moralische Unterstützung zu geben. Der mittlerweile 77 - jährige Obmann musste seine totale Niederlage mutterseelenallein ertragen. Man darf jetzt gespannt sein, ob die Rücktrittsdrohungen wahr gemacht werden.

Meine (RM) Meinung: Man sollte dringendst eine Altersgrenze für die Siebener einführen. Das Beispiel Oberndorf zeigt deutlich, was eine Mischung aus Altersstarrsinn, Überheblichkeit, Hass, Neid und Inkompetenz anrichten kann. Massiv zu kritisieren ist auch die Siebenervereinigung Bad Windsheim und Umgebung. Deren Vorsitzender Hans Henninger hatte es nicht für nötig gehalten, hier schlichtend einzugreifen.

 

03.04.2010: Flurgang 2010 in Oberndorf abgesagt!

Bis auf eine Ausnahme hatte sich das Restsiebenerkollegium schriftlich verpflichtet, im Falle einer Prozessniederlage zurückzutreten. Nach dieser blamablen Niederlage stehen die Siebener vor einem Scherbenhaufen und lecken wohl erstmal ihre Wunden. Für 2010 wurde der Flurgang abgesagt.

von Richard Müller - veröffentlicht in: Siebenerei
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